GESELLSCHAFT FÜR BEDROHTE VÖLKER
PRESSEMITTEILUNG Göttingen/Leipzig, den 21.07.2006
Gesellschaft für bedrohte Völker fordert Schutz
für die Mandäer in Deutschland
Richtungsweisendes Urteil des Bundesverwaltungsgerichts für Christen
aus dem Irak - Gesellschaft für bedrohte Völker fordert auch für Mandäer
Schutz in Deutschland
Mit Blick auf das richtungsweisende Urteil des Bundesverwaltungsgerichts
Leipzig für christliche Flüchtlinge aus dem Irak hat die Gesellschaft
für bedrohte Völker (GfbV) in Göttingen am Freitag gefordert, auch den
Angehörige der kleinen Glaubensgemeinschaft der Mandäer ein dauerhaftes
Aufenthaltsrecht in Deutschland zu gewähren. "Wir appellieren dringend
an alle Verwaltungsgerichte, alle Asyl-Widerrufsverfahren gegen
assyro-chaldäische Christen sowie gegen Mandäer einzustellen, denn beide
Gruppen werden aufgrund ihrer Religionszugehörigkeit im Irak blutig
verfolgt", erklärte die Menschenrechtsorganisation.
Das Bundesverwaltungsgericht Leipzig hatte in seinem Urteil vom
vergangenen Dienstag (1 C 15.05 u.a.)entschieden, dass Christen aus dem
Irak, die noch während der Herrschaft Saddam Husseins in den Jahren 2000
und 2001 nach Deutschland geflüchtet waren, nicht zurückgeschoben werden
und die Verfahren an den Verwaltungsgerichtshof München zurückverwiesen.
"Mandäer werden genauso wie Assyro-Chaldäer von islamischen
Fundamentalisten auf offener Straße angegriffen und ermordet, Mädchen
und Frauen werden entführt und vergewaltigt, Familien unter
Todesdrohungen aus dem Lande gejagt oder dazu gezwungen, zum Islam
überzutreten", berichtete der GfbV-Nahostreferent Kamal Sido. In
Deutschland haben etwa knapp 1.000 Mandäer Zuflucht gesucht. Rund 17.000
der ehemals etwa 30.000 Angehörigen dieser Glaubensgemeinschaft im Irak
sind bereits vor allem in die Nachbarländer geflüchtet.
Die Mandäer führen ihre Religion auf Johannes den Täufer zurück. Die
GfbV sieht für sie im Irak keine Zukunft mehr und an die deutsche
Bundesregierung, die europäischen Nachbarländer, aber auch an die
Regierungen Australiens und der USA appelliert, jeweils ein Kontingent
dieser Glaubensflüchtlinge aufzunehmen.
Angesichts der Eskalation der Gewalt im Irak fordert die GfbV, generell
von Widerrufsverfahren und Abschiebungen in den Irak Abstand zu nehmen.
Für Nachfragen ist der GfbV-Nahostreferent Dr. Kamal Sido erreichbar
unter: Tel. 0551 499 06-18 oder 0173 67 33 980
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