Schlüsse der KSZE;der UNO Deklaration
Dr.Prof.Ass Haval Miro
efrin.net 24.08.05
Die Kurden Dürfen im rahmen der Schlussakte der KSZE, der UNO
Deklaration über die Prinzipien des Völkerrecht und des
Schluss-Dokuments der UNO und nach Art.25, 26,139 des Grundgesetz
verfassungsrechtlich ein internationales Tribunalgericht gegen die all
Massakern, systematische Vernichtung; Folterung; Mordfälle, die gegen
Kurden von kolonial Länder verübt sind, zu verlangen.
(Dr.Muhammed Saleh Cuma,(Berater von Herrn.Präsident Masud Mustefa
Albarzani) in einem Gespräch im Diarbeker 1998). Von Herrn. Fauzi ASAD
Es ist schon klar, dass die Physische, psychische und sexuelle häusliche
Gewalt und systematische Folterung und Vernichtung für rund hälfte der
Kurden(besonders Frauen, Alter und Kinder) im Kurdistan gehören
derartige Erfahrungen zum alltäglichen Leben.
Kurdisch Leader Khal Schehab Nuri Salh berichtete im 1975, “ Warum das
Kurdistan ist ignoriert und die Stimme von Kurden gelagert?“, Und
Ayetalah Sistani als Nachfolger von Alkhomeini und Vertreter der
Kolonialidee bemüht sich das Kurdistan im Irak kein Schutz, keine
richtige Befreiung und kein Föderales Kurdistan mit Kirkuk zu widmen.
Andererseits die moderne Türkei bemüht sich seit 70 Jahren das Kurdistan
und Kurden in Begräbnis zu legen und in der Vergessenheit zu schieben
und mit den Minderheitsrechten zu spielen und an der gleichen Zeit
kämpft , um EU zu betreten .Mit Sicherheit die moderne Türkei hat eine
goldene Chance, um die EU zu betreten, wenn Sie die Kopenhagen Kreterin
erfüllen wird, und sich vor eine demokratische Lösung für die kurdische
Frage vorbereitet und die richtige Demokratie respektiert . Herr. Fauzi
Asad bestätigte ein Gespräch von Herrn. Dr.Mohamed Saleh Cuma; Berater
von Herrn. Präsident Masud Aberzani mit der türkischen Regierung im
Dirabeker im 1998, der betonte, “ da es gibt eine große Möglichkeit und
Hoffnung für die Türkei, wenn Sie die kurdische Frage und Demokratie
respektiert, um die EU bei zu treten“.
Weiterhin, “ ist der Internationale Strafgerichtshof ein Erfolg, auch
wenn sein praktischer Einfluss noch begrenzt ist „. Von Prof.Dr.Kai
Ambos.
Könnte man mit Herrn.Prof. Ambos der Meinung beteiligen, aber wenn das
internationale Komplott erst gegen die Befreiung von Kurdistan absolut
beendet ist und die richtige Kultur der Demokratie und Friedenserklärung
in Kolonial Länder in der Realität verübt ist. Aber unter folgenden
Bedingungen:
1-„Kultur der Demokratie und Friedenserziehung können vor allem dann
effektiv konzipiert, methodisch strukturiert und verwirklicht werden,
wenn die Ziele der staatlichen Politik mit denen der Friedensforschung
und Friedenserziehung weites gehend übereinstimmen“. Von. Prof.Dr.
Amedic, Marburg/Germany „Ja, Frieden ist nicht nur als Abwesenheit
militärischer Gewaltanwendung zu definieren, sondern vor allem als
gesellschaftliche Praxis mit positiven sozialen Inhalten“.Von
Prof.Dr.Poris Melnic /Kisenev.
„Frieden ist nicht einfacher Gegensatz um Krieg; beide werden in ihrem
Charakter und in ihrem sozialen Inhalt von den jeweiligen diese
hervorbringen“. Von Dr.Prof.T. Spätaru /Kisenev.
2- Nach Definition und Funktionsbestimmung verbindlicher Dokumente der
UNO und der Schlussakte der KSZE können Frieden und internationale
Sicherheit im Atomzeitalter nur durch Abrüstung, Verständigungspolitik
und rationale Konfliktlösung ,gleichberechtigte Zusammenarbeit und
globale soziale Gerechtigkeit gewährleistet werden. Diese entspricht der
Politik friedlicher
Koexistenz, aber Herr. Saleh. Kermo; bave Neweroz betontet, “ leider das
Kurdistan ist eine Ausnahme davon (Unrecht und Komplott)“.
3- Der wissenschaftlich belegte Nachweis, dass eine Verteidigung des
Irans in einem Atomkrieg noch in einem konventionellen Krieg möglich
ist, liegt seit acht Jahren vor(International-Atom-Organisation), wurde
zwar von interessierter seit bestritten .Eine Verteidigung „ unter
Verteidigung“ unter gegenwärtigen Bedingungen kann nur Zerstörung dessen
führen, was verteidigt werden soll. Im zur Rechtfertigungsideologie für
ständige Rüstungssteigerung –festgestellt, dass Iran von der Macht
bedroht ist.
4- Die Verknüpfung der Abschreckung Politik militärischer Stärke und „
Verteidigung „ einerseits und Entspannung andererseits –wie NATO-USA-EU
undkolonial Länder im Kurdistan üblich –ist in sich widersprüchlich; in
ihr wirken antagonistische Interessen und historisch gegenläufig
Prozesse. „ Abschreckung produziert Misstrauen und untergräbt Vertrauen;
Entspannung mit den sozialen und den Friedens-Interessen der Völker „.
Von Herrn. Kurdisch Leader Ismat Alsaid.
„Abschreckung ist Vergangenheitsorientiert; Entspannung weist einen Weg
in eine humane Zukunft ohne Krieg“. Von Dr.Jemschid Miro 1992.
5- Friedenserziehung und kritische Friedensforschung Konfliktieren
unvermeidlich mit einer Politik, die Rüstungsausgaben laufend erhöht-
auch zu Lasten von Erziehung und Bildung –und die mit der Stationierung
neuartige Atomraketen das Overkill weiter steigert, damit zugleich alle
Entspannungserfolg gefährdet(besonders die Unabhängigkeit des
Kurdistans).“ Diese Unvereinbarkeiten müssen verdeutlicht werden“. Von
Herrn.Adil Alyezidi Alzuzani.
6- Friedenserziehung wird heute teils aus pazifistischer, teils aus
antimilitaristischer Einstellung praktiziert. Mitunter wird die
erforderliche Urteilsbildung zu fördern versucht mittels
pluralistischer, sich wertfrei gebender Gegenüberstellungen prinzipiell
divergierender Positionen. Kurdisch Leader Apo Osman Sabri antwortete im
Jahr 1990 im Damaskus “ In Sachen Krieg im Kurdistan oder Frieden gibt
es jedoch keine Wertfreiheit, auch keine klare Entscheidung“.
Die so genannte Befähigung zur Wehrbereitschaft, die Wehrkunde, hat mit
Friedenserziehung wenig gemeinsam. Dies gilt auch angesichts nachwirken
der gefährlicher Kolonial-militaristischer Traditionen.
7- Erziehung zur friedlichen Koexistenz und zum Engagement für Abrüstung
im Sinne der Schlussakte der KSZE, der UNO –Deklaration über die
Prinzipien des Völkerrechts und des Schluss-Dokuments der UNO-
Sondertagung für Abrüstung und Freiheit ist ein Weg, der völkerrechtlich
abgesichert und überdies nach Art.25, 26 und 139 des Grundgesetzes
verfassungsrechtlich geboten ist. In diesen Dokumenten sind ausreichende
Bewertungsgrundlagen vorhanden, um zu beurteilen, ob eine Politik
Friedensfördend oder frieden FRIEDENSGEFÄHRDEND IST. Das entspricht der
kolonial- vernichtungs- Politik im Kurdistan und die Kurden können auf
Grund diesem internationalen Gesetz ein Tribunalgericht im Denhag gegen
die all Massakern, die Systematische Vernichtung ,Folterung und Mord im
Kurdistan verlangen.
8-Friedenserziehung soll kritische Denkgewohnheiten und demokratische
Verhaltensweisen in die kolonialen Länder im Kurdistan einüben und
bewusst machen.
Beide sollen zu vernunftgerechter Konfliktregelung, sozialer
Gerechtigkeit , demokratischen Fortschritte und zum Kenntnissen über
Kriegsursachen und Kriegsfolgen sowie über wirtschaftliche, soziale und
kulturelle Folgen von Rüstung und Abrüstung und Befreiung ,
Konfrontation ist , eben so notwendige wie ausreichende Sensibilisierung
gegenüber Elend, Unrecht und psychologischer Kriegsvorbereitung. Die
Interesslage unterschiedlicher Bevölkerungsschichten bei Krieg und
Frieden, Rüstung und Abrüstung, Konfrontation und Entspannung muss
erkannt werden.
Zugleich sollten positive Erlebnisse erfolgreiche internationaler
Kooperation vermittelt werden, z. B bei internationalen Begegnungen von
Großländer, UNO, EU, USA, NATO und Kolonial- gewallt Länder im Kurdistan
mit gemeinsamer Aufgabenstellung und Lösung. (für ein Föderales
Kurdistan)
Friedenserziehung, Stabilisierung und Gleichberechtigung im Irak und
Kurdistan muss vor allem die Möglichkeiten der gesellschaftlichen Kräfte
und deren gewachsene Rolle verdeutlichen, insbesondere bei der
Überwindung des alten „ si vis pacem para bellum“ und der Durchsetzung
einer neuen Struktur der internationalen Beziehungen im Sinne des
Föderalychen Kurdistan sowie deren Stabilisierung.
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